Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.vinzenz.de/ veröffentlichte Website der Vinzenz von Paul Kliniken gGmbH.
Als Unternehmen sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zur Umsetzung der EU Richtlinie 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).
Die Bewertung der Vereinbarkeit mit den Anforderungen beruht auf
einer Bewertung durch ein Softwaretool (Stark).
Die letzte Überprüfung erfolgte am 27.08.2025.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
- Einfache Sprache: Es werden noch keine Inhalte in Einfacher Sprache bzw. Gebärdensprache bereitgestellt.
- Fachbegriffe: Nicht-deutsche Wörter, z.B. Fachbegriffe, werden nicht ausgezeichnet.
- PDF-Downloads: Wir sind bemüht, alle PDF-Dateien barrierefrei anzubieten bzw. durch eine solche zu ersetzen. Allerdings liegt (insbesondere bei älteren Dokumenten) das Ausgangsdokument nicht immer vor, sodass diese Dokumente nicht nachträglich barrierefrei aufbereitet werden.
Nicht anwendbare Kriterien aufgrund der Seitenstruktur
Bei diesem Webauftritt handelt es sich um eine bewusst einfach gehaltene Einzelseite (Onepager), deren Zweck es ist, eine übersichtliche Sammlung von Informationen und externen Verlinkungen bereitzustellen. Alle Inhalte sind direkt auf einer einzigen Seite einsehbar.
Aufgrund dieser minimalistischen und übersichtlichen Struktur sind bestimmte Anforderungen der Barrierefreiheit, die für komplexe, mehrseitige Webauftritte entwickelt wurden, hier nicht sinngemäß anwendbar. Eine Umsetzung dieser Kriterien würde keinen praktischen Nutzen für die Zugänglichkeit erbringen und steht im Widerspruch zur einfachen und klaren Natur der Seite.
Dies betrifft insbesondere die folgenden Erfolgskriterien der WCAG 2.2:
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WCAG-Erfolgskriterium 2.4.5 Mehrere Wege: Da alle Inhalte auf einer einzigen, überschaubaren Seite präsentiert werden, ist die Anforderung, alternative Navigationswege (wie eine Sitemap oder Suchfunktion) bereitzustellen, nicht anwendbar. Der gesamte Inhalt ist durch einfaches Scrollen direkt zugänglich.
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WCAG-Erfolgskriterium 2.4.1 Blöcke umgehen: Die Seite enthält keine sich wiederholenden Inhaltsblöcke (wie z. B. eine Hauptnavigation oder Seitenleisten), die auf mehreren Unterseiten vorhanden wären. Daher ist eine Funktion zum Überspringen solcher Blöcke nicht erforderlich.
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WCAG-Erfolgskriterium 3.2.3 Konsistente Navigation & 3.2.4 Konsistente Identifizierung: Diese Kriterien beziehen sich auf die einheitliche Darstellung von Navigationselementen und Komponenten über mehrere Seiten eines Webauftritts hinweg. Da es sich hier um eine Einzelseite handelt, sind diese Kriterien nicht übertragbar.
Unser Bestreben ist es, alle tatsächlich vorhandenen Inhalte auf dieser Seite – insbesondere die Texte und die Verlinkungen – vollständig barrierefrei und konform zu den Anforderungen der BITV und WCAG 2.2 auf dem Niveau AA zugänglich zu machen.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie Barrieren feststellen, die noch nicht in dieser Erklärung berücksichtigt sind, können Sie uns diese gerne mitteilen. Wir werden uns bemühen, diese schnellstmöglich zu beheben.
Kontakt
Vinzenz von Paul Kliniken gGmbH
E-Mail: geschaeftsfuehrung@vinzenz.de
Telefon: 0711 6489-0
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie mit der Antwort oder der Lösung Ihres Anliegens nicht zufrieden sein, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle Hamburg
E-Mail: schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de
Website: www.hamburg.de/schlichtungsstelle-behinderung
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
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Diese Erklärung wurde am 27.08.2025 aktualisiert.
Quelle: https://www.homepage-helden.de/bfsg